Metaphysik der Sitten - I. Kant

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Metaphysik der Sitten - I. Kant

Beitrag  Gast Do Nov 05 2015, 01:16

Prinzip der Gleichheit und Gerechtigkeit - MdS §49E

... Welcher Art aber und welcher Grad der Bestrafung ist es, welche die öffentliche Gerechtigkeit sich zum Prinzip und Richtmaße macht?
Kein anderes als das Prinzip der Gleichheit (im Stande des Züngleins an der Waage der Gerechtigkeit), sich nicht mehr auf die eine als auf die andere Seite hinzuneigen. Also: was für unverschuldetes Übel du einem anderen im Volke zufügst, das tust du dir selbst an. Beschimpfst du ihn, so beschimpfst du dich selbst; bestiehlst du ihn, so bestiehlst du dich selbst; schlägst du ihn, so schlägst du dich selbst; tötest du ihn, so tötest du dich selbst.
Nur das Wiedervergeltungsrecht (ius talionis), aber wohl zu verstehen vor den Schranken des Gerichts (nicht in deinem Privaturteil), kann die Qualität und Quantität der Strafe bestimmt angeben; alle anderen sind hin und her schwankend und können, anderer sich einmischenden Rücksichten wegen, keine Angemessenheit mit dem Spruch der reinen und strengen Gerechtigkeit enthalten.
---
Öffentliche Gesetze können wohl ohnehin im Idealfall bestenfalls geistige Gesetze bloß wiederspiegeln, um sich wirklich auch gerecht nennen zu können. Wesentlich ist dann die Gleichheit, jedenfalls hinsichtlich der Stellung dem Gesetze nach und von der Sache her, das ein Mensch auch ein Mensch ist und so behandelt wird und sich daher keiner von einem Anderen unterscheidet vor dem Rechte.

Wenn die umfassenderen geistigen Gesetze eingehalten werden, wovon die öffentlichen Gesetze nur einen Aspekt von im Detail umfassen und abbilden, dann dürften sich Letztere ohnehin erübrigen, ja nicht einmal mehr benötigt werden.

Ohne irgend eine Gleichheit, die als Richtmaß diente, kann es daher kaum gültige Rechtsprechung nach Gesetz geben. Wie weit aber eine Zivilisation geistige Gesetze einhält und so zu einem weiterführenderen und umfassenderen Gesetz fortschreiten oder aufsteigen kann, zeigt sich wohl eben darin, welche Gesetze überhaupt notwendig sind und welche als überflüssig beiseite getan und abgelegt werden können...


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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Willenskonflikt und Auflösung - MdS §53

Beitrag  Gast So Nov 08 2015, 01:21

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - §53

Alle moralischen Verhältnisse vernünftiger Wesen, welche ein Prinzip der Übereinstimmung des Willens des einen mit dem des anderen enthalten, lassen sich auf Liebe und Achtung zurückführen und, sofern dies Prinzip praktisch ist, der Bestimmungsgrund des Willens in Ansehung der ersteren auf den Zweck, in Ansehung des zweiten auf das Recht des anderen. - Ist eines dieser Wesen ein solches, was lauter Rechte und keine Pflichten gegen das andere hat (Gott), hat mithin das andere gegen das erstere lauter Pflichten und keine Rechte, so ist das Prinzip des moralischen Verhältnisses zwischen ihnen transzendent, dagegen das der Menschen gegen Menschen, deren Willen gegeneinander wechselseitig einschränkend ist, ein immanentes Prinzip hat.
---
In der Tat, wenn keine Übereinstimmung im Willen ist und zwei aufeinander stoßen, genauer gesagt gegeneinander gerichtet sind, dann gibt es einen Willenskonflikt und es kann einer, wenn er eine gewisse transzendentale Stellung zu dieser Willenskonfrontation einnehmen kann, diesen Konflikt auflösen, in dem er ihn zuerst aushält und auf sich nimmt; oder ferner ist es so, dass der Wille wechselseitig einschränkend ist.

Um einen Willenskonflikt zu lösen, wird eine Art Neuordnung erforderlich sein, so, dass dieser nicht mehr im Konflikt steht oder wie in Konkurrenz zueinander ausgerichtet ist, sondern sich gemäß der Ordnung verläuft, überschneidend, d.h. dann doch wieder eines Willens ist, oder anhand der jeweils folgenden Ordnung, welche nach Stellung und Umfang des Prinzips nicht mehr miteinander konkurriert. Denn entweder folgen beide Willen einem Prinzip und sind so eins oder Unterschiedlichen, dann jedoch wird ein Prinzip das Andere umfassen und daher höher sein als das Andere und so der Konflikt nicht länger bestehen bleiben.

Dieses kann aber nicht im intellektuellen Betrachten gelöst werden, sondern mehr dadurch, es erfahren, aushalten und mittels innerer Erkenntnis dann ordnen zu können...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Pflicht gegen sich selbst - MdS

Beitrag  Gast Do Nov 12 2015, 00:38

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre §4

Der erste Grundsatz der Pflicht gegen sich selbst liegt in dem Spruch:
Lebe der Natur gemäß (naturae convenienter vive), d.i. erhalte dich in der Vollkommenheit deiner Natur;
der zweite in dem Satz:
Mache dich vollkommener, als die bloße Natur dich schuf (perfice te ut finem; perfice te ut medium).
...
Was aber die Pflicht des Menschen gegen sich selbst bloß als moralisches Wesen (ohne auf seine Tierheit zu sehen) betrifft, so besteht sie im Formalen der Übereinstimmung der Maximen seines Willens mit der Würde der Menschheit in seiner Person; also im Verbot, daß er sich selbst des Vorzugs eines moralischen Wesens, nämlich nach Prinzipien zu handeln, d.i. der inneren Freiheit, nicht beraube und dadurch zum Spiel bloßer Neigungen, also zur Sache mache.
---
Häufig wird wohl die Freiheit gerade darin gesehen, sich seiner Neigungen gemäß nach belieben auszuleben. Aber wenn man Tiere heran zieht und von ihren Instinkten absieht, welche sie ja auch in einem gewissen Zwange halten, dann ist die höhere Freiheit der Tiere, welche sie vom reinen Naturgegebenen/Gattungswesen weniger abhängig macht und so ja zu mehr Freiheit und zum eigenen Individuum führt, doch gerade dieses, eigene Neigungen zu entwickeln und diesen zu folgen.

Daher ist es beim Menschen, in Befolgung des selbigen, auch eine ebensolche Freiheit damit verbunden, d.i. diejenige der Tiernatur allein. Obwohl die größere Freiheit, welche über dieser steht und dem Menschen zugänglich wäre, ja die ist, nach Glück zu streben.

Der Schlüssel hierzu liegt in keiner Neigung, sondern seine Freiheit zu dem zu erheben, moralische Grundsätze aufzustellen und zu befolgen in reiner Selbstverpflichtung und ähnlich bloßer Instinkte beim Tiere (die beim Menschen weniger ausschlaggebend sind), liegt der Zwang dann mehr in den Neigungen und nicht seine Freiheit als Mensch gemäß.

Da Glück ja eher kein fester Zustand ist, sondern mehr durch das einwirken einer höheren Natur bedingt wird, sind die Gesetze der Natur der Seele und im bestreben einer Annäherung hieran auch vorrangig hierfür.

Und auch wenn man vorrangig sich selbst die Pflicht ist, ist man dennoch nicht aufgerufen, nach belieben mit dem Gattungswesen und den Anbindungen (das was einem ja bereit gestellt ist, im umfassenden Sinne) und seinen Kreisen zu verfahren. Denn will man günstigere Verbindungen schaffen, dann ist es an einem sich auch so aufzustellen und dieses bei sich zu verbessern, worin man eine bessere Anbindung wünscht, damit es mit ebenjenem eine Schnittmenge bilden kann. Denn womit man sich vorrangig beschäftigt, dieses nährt man in sich und bestärkt es und schafft so die Annäherung zum Jeweiligen.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Mit ruhiger Seele hinaus zu gehen - MdS

Beitrag  Gast So Nov 15 2015, 00:22

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre § 6

... Dass der Mensch sich selbst beleidigen könne, scheint ungereimt zu sein (valenti non fit iniuria). Daher sah es der Stoiker für einen Verzug seiner (des Weisen) Persönlichkeit an, beliebig aus dem Leben (als aus einem Zimmer, das raucht), ungedrängt durch gegenwärtige oder besorgliche Übel, mit ruhiger Seele hinauszugehen; weil er in demselben zu nichts mehr nutzen könne. -
Aber eben dieser Mut, diese Seelenstärke, den Tod nicht zu fürchten und etwas zu kennen, was der Mensch noch höher schätzen kann als sein Leben, hätte ihm ein um noch soviel größerer Bewegungsgrund sein müssen, sich, ein Wesen von so großer, über die stärksten sinnlichen Triebfedern gewalthabenden Obermacht, nicht zu zerstören, mithin sich des Lebens nicht zu berauben.
---
Wie es in der Bhagavad Gita u.a. heißt, der Ort oder das woran man beim dahinscheiden denkt, dorthin gelangt man auch; zeigt bereits, dass ein aufrechter Gedanken von größerer Tragweite sein kann, als es irgend etwas Materielles, das daher auch materiell bedingt wird...

Soweit somit auf etwas gesetzt wird, ob ein Moralischer Grundsatz oder Gedanken die aufrecht sind und sich dadurch nicht aufheben, weil sie mit etwas im Widerspruch stehen, ja selbst vielleicht ein ausgeprägter Sinn für etwas ästhetisch Schöne, sind folglich mehr, als jenes, was in der Materie greift und darauf allein abzielt. Ja, vielleicht hat man dann tatsächlich etwas in der Hand, ja selbst auch einen Beweis sogar erzielt, der sich in irgend einer Weise messen und materiell fixieren ließe, aber was, wenn dieses doch nur vergeht, sei es in der Weise, dass man von jeweiliger Ebene scheidet, dann wäre folglich dies alles dahin, jedenfalls für einen und hiernach von keinem Nutzen mehr.

Hat man aber darauf nicht gesetzt, sondern alles in der Hinsicht aufgebaut, dass es mit höheren Zwecken im Einklang steht, d.h. nicht, man solle die materiellen Gegenstände (Objekte) verachten, umgekehrt, sie so aufrichten, dass sie in einem das substanziell enthalten, was sie umfassend und für sich wesenhaft bedeuten. So kann man nicht wesentlich etwas verlieren, außer dem, was vergehen muss, weil es substanziell sich so damit verhält, aber dann war es bereits verloren, weil es nicht bestand hatte, dort, worin man dieses sah, wo es aber nicht ist, und kann dann auch ganz anders Gelassen damit sein.

Anders gesagt und wie es auch erfahrbar ist, ist das, was nicht dem Wesen nach gepflegt ist, sondern dem Verlangen nach (z.B. dem Verlangen nach in der Erscheinungswelt zu existieren), dann ist es substanziell in einem als etwas, das Schmerz zufügen wird, weil es ja nicht das ist, womit man es verbindet. Ebenso ist's mit der Materie, es ist das abzielen auf ein fassbares Ergebnis, im äußeren Sinne, aber wenn es nicht wesenhaft ist, dann ist das substanzielle eben unbestimmt, wenn man vom äußersten sich dann abwendet, ist da entweder nichts, was dieses im inneren aufwiegt, oder jedenfalls etwas anderes, vielleicht nur unbestimmte grobe Stofflichkeit, mit welcher sich ebenso nichts verrichten lässt und somit man sich nur vergriffen hat.

So ist es auch mit dem dahinscheiden, es kann viel bedeuten oder auch nichts, und man entscheidet selbst, worauf man setzt und wie und wohin man geht, soweit jedenfalls wie es bei einem Selbst liegt. Es kann sich ja nur das selber mitnehmen, was auch substanziell dazu in der Lage ist und nicht ausschließlich das, was Vorstellungen oder Überzeugungen allein bedingen könnten...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Zu sich und von sich - MdS

Beitrag  Gast Do Nov 19 2015, 01:43

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre §14

Von dem ersten Gebot aller Pflichten gegen sich selbst.

Dieses ist:
Erkenne (erforsche, ergründe) dich selbst, nicht nach deiner physischen Vollkommenheit (der Tauglichkeit oder Untauglichkeit zu allerlei dir beliebigen oder auch gebotenen Zwecken), sondern nach der moralischen, in Beziehung auf deine Pflicht - dein Herz, - ob es gut oder böse sei, ob die Quelle deiner Handlungen lauter oder unlauter, und was entweder als ursprünglich zur Substanz des Menschen gehörend, oder als abgeleitet (erworben oder zugezogen) ihm selbst zugerechnet werden kann und zum moralischen Zustande gehören mag.

Die moralische Selbsterkenntnis, die in die schwerer zu ergründenden Tiefen oder den Abgrund des Herzens zu dringen verlangt, ist aller menschlichen Weisheit Anfang. Denn die letztere, welche in der Zusammenstimmung des Willens eines Wesens zum Endzweck besteht, bedarf beim Menschen zu allererst der Wegräumung der inneren Hindernisse (eines bösen in ihm genistelten Willens) und dann der Entwicklung der nie verlierbaren ursprünglichen Anlage eines guten Willens in ihm.
Nur die Höllenfahrt der Selbsterkenntnis bahnt den Weg zur Vergötterung.
---
Anfangs mag man wohl mehr um sich selber Besorgungen anstellen, aber umso weniger ist man es selbst, so auch die Besorgungen die angestellt werden. Späterhin, wenn man sich um der Sache wegen nur bekümmert und umso weniger es so ausschaut, als hätte es mit einem auch nur irgend etwas zu tuen, umso mehr hängt es dann aber mit einem Selbst zusammen.

Auch ist es mit dem Aktivisten in einem so bestellt, denn der, der etwas wünscht und unbedingt etwas erreichen möchte und sucht, ist meist nicht man selbst.

Denn das, was zu den Dingen strebt, ist das, was von den Dingen kommt, aber man selbst ist nicht Dinge und die Dinge sind nicht man selbst und alles hat doch einen gewissen Drang zu sich selbst zu finden, aber doch stets auf indirekte Weise, denn es ist sich seiner ja irgendwo sicher, denn es wüsste sonst nirgends hin oder wäre auch gar nicht woanders, als dort wo es zur Ruhe gelangt.

Und so treibt das Selbst sich nicht um seiner eigenen Willen an, weil es alles schon hat, durch sich Selbst und es genügt sich vollends, wenn es sich in allem erkennen und annehmen kann und sich daher nur um der Sache Willen betätigt.

Das, was man nicht selbst ist, dieses wird so lange nach Aktivität dürsten, bis es zu sich finden kann um in ähnlicher Weise dann in sich selbst ruhen zu können und so lange strebt es dorthin, woher es ist, zurück, bis es gelassen wird und zurück zur Ruhe findet.


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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Unter und über sich - MdS

Beitrag  Gast Sa Nov 21 2015, 01:54

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre §15

Diese moralische Selbsterkenntnis wird erstlich die schwärmerische Verachtung seiner selbst als Mensch (seiner ganzen Gattung) überhaupt verkennen; denn sie widerspricht sich selbst. - Es kann ja nur durch die herrliche in uns befindliche Anlage zum Guten, welche den Menschen achtungswürdig macht, geschehen, daß er den Menschen, der dieser zuwider handelt (sich selbst, aber nicht die Menschheit in sich), verachtungswürdig findet. - Dann aber widersteht sie auch der eigenliebigen Selbstschätzung, bloße Wünsche, wenn sie mit noch so großer Sehnsucht geschähen, da sie an sich doch tatleer sind und bleiben, für Beweise eines guten Herzens zu halten. (Gebet ist auch nur ein innerlich vor einem Herzenskündiger deklarierter Wunsch.) Unparteilichkeit in Beurteilung unserer selbst in Vergleichung mit dem Gesetz und Aufrichtigkeit im Selstgeständnisse seines inneren moralischen Werts oder Unwerts sind Pflichten gegen sich selbst, die aus jenem ersten Gebot der Selbsterkenntnis unmittelbar folgen.
---
Nur sich gutes zu Wünschen mag tatsächlich dazu verleiten, zur Ansicht, man täte damit bereits etwas Gutes, ja auch wenn man meinte, gar anderen etwas vom selben und ähnlichen Guten zu wünschen, doch ist es einem Verlangen ja doch nur näher, denn als dass man damit einem Guten Tuen auch nur irgend etwas hinzugefügt hätte.

So ist auch guter Meinung zu sein, ohne Aufklärung dabei, welcher Bedeutung etwas sei, vielleicht oder auch wahrscheinlich, nichts, was wesentlich zum Guten zählt. Denn selbst wen umzubringen, wird gar noch zur guten Tat subsumiert, wenn etwas als Grund sich benennen lässt, wodurch es zu etwas Anderem oder auch Höheren zählen soll.

Aber ebenso, wie man sich selbst gar nicht richten kann, denn mit welcher Rechtskräftigkeit, will Gleiches sich selbst verurteilen, denn es führt ja nicht zugleich das Mittel mit sich, über sich hinaus zu gehen, als nur einbeziehen zu können.

Ebenso kann auch etwas aus sich selbst heraus, sich selbst nicht erhöhen, denn dazu müsste es sich teilen und etwas zurücklassen, andernfalls aber sich nur an eine höhere Stätte zu begeben. Denn zu all dem, wird ja etwas Weitergehendes benötigt, was entsprechende Elemente beisteuert und hinzufügt.

Somit, wenn nicht jemand, so doch etwas, das zusätzlich zählt, wird notwendig, woran sich das in einem messen ließe und sich darnach ausrichten. Sei es nun die Menschheit, und so wird auch die gesamte Menschheit einen weitreichenderen Faktor idR. einbringen, als nur eine besondere Minderheit.

So aber hinsichtlich einer Sache auch, hat diese ja außer einem in irgend einem Zusammenhang auch eine Bedeutung, danach lässt sich auch in einem damit und daran arbeiten, aber da ja selbst der Mensch aus vielem, was zusammenkommt, besteht, gibt es so auch vieles, woran und wonach sich etwas ausmachen lässt und so ist auch der Weisheit selbst wohl kein Ende sichtbar...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Die Tiefen des menschlichen Herzens - MdS

Beitrag  Gast Di Nov 24 2015, 01:12

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre § 22

... Die Tiefen des menschlichen Herzens sind unergründlich.
Wer kennt sich genugsam, wenn die Triebfeder zur Pflichtbeobachtung von ihm gefühlt wird, ob sie gänzlich aus der Vorstellung des Gesetzes hervorgehe, oder ob nicht manche andere, sinnliche Antriebe mitwirken, die auf den Vorteil (oder zur Verhütung eines Nachteils) angelegt sind und bei anderer Gelegenheit auch wohl dem Laster zu Diensten stehen könnten?
Was aber die Vollkommenheit als moralischen Zweck betrifft, so gibt's zwar in der Idee (objektiv) nur eine Tugend (als sittliche Stärke der Maximen), in der Tat (subjektiv) aber eine Menge derselben von heterogener Beschaffenheit, worunter es unmöglich sein dürfte, nicht irgend eine Untugend (ob sie gleich eben jener wegen den Namen des Lasters nicht zu führen pflegen) aufzufinden, wenn man sie suchen wollte. Eine Summe von Tugenden aber, deren Vollständigkeit oder Mängel die Selbsterkenntnis uns nie hinreichend einschauen lässt, kann keine andere als unvollkommene Pflicht, vollkommen zu sein, begründen.
***
Also sind alle Pflichten gegen sich selbst in Ansehung des Zwecks der Menschheit in unserer eigenen Person nur unvollkommene Pflichten.
---
Es ist sicher ein Unterschied, dem Gesetz bloß zu folgen oder es zu erfüllen, ob man nur der Schwäche zu entfliehen sucht, indem man etwas in den Vordergrund rückt, wonach man strebt, oder ob man es aus sich heraus einfach lebt. So gibt es auch einen Unterschied, ob etwas in einem ist, oder aus und durch einen kommt...

So könnte man wohl sagen, je mehr man davon selbst beeindruckt wird oder berührt und so auch davon bewegt wird, desto weniger ist es wohl einem eigen, auch nicht, wenn man davon erfüllt sein mag und es aus einem quillt, muss es einem eigen sein. Vielmehr dann, wenn man es selber nicht wesentlich mitbekommt, dann ist es eher einem eigen, aber man davon nicht wirklich erfüllt, sondern im gewissen Sinne ist es nur Teil von einem, ohne das man daran direkt selber Anteil nimmt, außer mehr als ein Spiegelbild durch andere.

Als Mensch, in Ansehung eines Zwecks der Menschheit, wird man keine tragendere Pflicht einnehmen können, als einer solchen, für die Menschheit, welche also mehr als sich selber bloß zukommt. Aber ist dies an Vollkommenheit geknüpft?
In dem Sinne ja schon, dass man als Mensch, ja nicht abgesondert von der Menschheit sein kann, ohne noch als Mensch zu zählen, denn den Menschen macht ja die Menschheit an sich aus. Daher ist auch mit der Menschheit verknüpft und jene um dieses ergänzt, was von jedem Menschen vollbracht wird, aber dadurch Erstere ja nicht weniger als die Summe aller Menschen, somit auch ist hinsichtlich und in Verbindung zur Menschheit, keiner Vollkommener, als das, was zur Menschheit gehört.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Der Taten Band - MdS

Beitrag  Gast Fr Nov 27 2015, 00:27

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre § 24

Wenn von Pflichtgesetzen (nicht von Naturgesetzen) die Rede ist, und zwar im äußeren Verhältnis der Menschen gegeneinander, so betrachten wir uns in einer moralischen (intelligibelen) Welt, in welcher, nach der Analogie mit der physischen, die Verbindung vernünftiger Wesen (auf Erden) durch Anziehung und Abstoßung bewirkt wird. Vermöge des Prinzips der Wechselliebe sind sie angewiesen, sich einander beständig zu nähern; durch das der Achtung, die sie einander schuldig sind, sich im Abstande voneinander zu erhalten, und sollte eine dieser großen sittlichen Kräfte sinken; "so würde dann das Nichts (der Immoralität) mit aufgesperrtem Schlund der (moralischen) Wesen ganzes Reich wie einen Tropfen Wasser trinken", wenn ich mich hier der Worte Hallers, nur in einer anderen Beziehung, bedienen darf.
---
Es werden zu gerne große Werte in den Vordergrund gestellt, als wären sie das Ein- und Alles und man hierdurch auch der Kleineren dann sich das Recht erwirbt sie unbeachtet übergehen zu dürfen. Aber ist dann das Größere überhaupt von Wert noch?

Von dem ausgehend, dass man der Tatenband, welches man fortwährend strickt, doch mit sich führt, zählt alles auf seine Weise gleichermaßen. So auch, wie man seinen Alltag verrichtet. Was brächte es da, die Menschheit belehren zu suchen, während man seinen Alltag nicht auf die Reihe brächte? Worin läge nun das Recht auf Ersterem?

Denn die Bänder der Tat sind die, die anderen ebenso helfen, ihresgleichen Dinge zu verrichten oder sie ebenso darin beeinträchtigen können. So kann die Achtung gebieten, Abstand einzuhalten, denn nicht jede Annährung ist von größerer Liebe zugleich, wie es ebenso auch ein respektvoller Abstand sein kann.

So kann rechtes Maß auch schneller zu den Liebesdingen zählen, als alles anfassen oder zusammenzuziehen suchen, worin mehr Beeinträchtigung liegen könnte, als nun Fortschritt anzutreffen daher wäre. Es zählt ja mehr noch das zu den Liebesdingen, es wirklich erkennen und nach seinesgleichen erfassen zu können, was und wie es ist, als wie es einem Wunsch-nett und Wunsch-lieb zu sein hätte um zu den Dingen zu zählen, die man dann zu "Like It" zählen mag...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Pflicht der freien Achtung - MdS

Beitrag  Gast Di Dez 01 2015, 00:32

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre §25

... Auch wird die Pflicht der freien Achtung gegen andere, weil sie eigentlich nur negativ ist (sich nicht über andere zu erheben), und so der Rechtspflicht, niemandem das Seine zu schmälern, analog, obgleich als bloße Tugendpflicht verhältnisweise gegen die Liebespflicht für enge, die letztere also als weite Pflicht angesehen.

Die Pflicht der Nächstenliebe kann also auch so ausgedrückt werden: sie ist die Pflicht, anderer ihre Zwecke (sofern diese nur nicht unsittlich sind) zu den meinen zu machen; die Pflicht der Achtung meines Nächsten ist in der Maxime enthalten, keinen anderen Menschen bloß als Mittel zu meinen Zwecken abzuwürdigen, (nicht zu verlangen, der andere solle sich selbst wegwerfen, um meinem Zwecke zu frönen).

Dadurch, dass ich die erstere Pflicht gegen jemand ausübe, verpflichte ich zugleich einen anderen; ich mache mich um ihn verdient. Durch die Beobachtung der letzteren aber verpflichte ich bloß mich selbst, halte mich in meinen Schranken, um dem anderen an dem Werte, den er als Mensch in sich selbst zu setzen befugt ist, nichts zu entziehen.
---
Auf einen Raum oder Fläche bezogen, ist das, was man für sich allein nur beansprucht eine Schmälerung für andere oder alle, vor allem, wenn es allgemein nichts erweitert, wenn es allgemein beiträgt, ist es keine Schmälerung zugleich. Daher sollte was allen gehört und sofern es zur Tugend subsumiert bleiben soll, unter der Maxime stehen nur soweit beansprucht zu werden, wie es einem jeden möglich bleibt, es ebenso zu beanspruchen.

Benötigt es keine Fläche, nicht nur auf eine Art von Raum bezogen, sondern auf Mittel bezogen die dadurch an sich oder allgemein beeinträchtig würden, dann bleibt wohl die Frage hinsichtlich der Tugend, ob es allgemein etwas aufwertet und alsdann, ob es einem selber förderlich ist, denn die letzte Pflicht bleibt ja immer noch die sich selbst gegenüber, hinsichtlich seiner Teilnahme als Mensch, als Seele usw., also im Allgemeinsinne.

Wenn es einem zur Ungunst gereicht, aber darüber hinaus allgemein etwas aufwertet, dann stellt sich die Frage, ob man sich selbst als Teilhaber doch übers Verhältnis beeinträchtigt und so diese Teilhabe selbst in Mitleidenschaft gezogen wird. Dazu bedeutet Ungunst nicht zugleich schlechter, in mancher Hinsicht kann es sogar zur Notwendigkeit zählen, wenn etwas sich nicht anders erlernen ließe oder dadurch man erst in ein erweitertes Verhältnis kommt und sonst nicht Teilhaber von diesem sein könnte und das daraus Hervorgehende die ungünstige Stellung weit überträfe...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Von den Umgangstugenden - MdS

Beitrag  Gast Di Dez 15 2015, 01:12

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre § 48

Es ist Pflicht sowohl gegen sich selbst als auch gegen andere, mit seinen sittlichen Vollkommenheiten untereinander Verkehr zu treiben (officium commercii, sociabilitas), sich nicht zu isolieren (separatistam agere); zwar sich einen unbeweglichen Mittelpunkt seiner Grundsätze zu machen, aber diesen um sich gezogenen Kreis doch auch als einen, der den Teil von einem allbefassenden der weltbürgerlichen Gesinnung ausmacht, anzusehen; nicht eben um das Weltbeste als Zweck zu befördern, sondern nur die wechselseitige Teilnehmung, die indirekt dahinter führt, die Annehmlichkeit in derselben, die Verträglichkeit, die wechselseitige Liebe und Achtung (Leutseligkeit und Wohlanständigkeit, Humanitas aesthetica et decorum) zu kultivieren, und so der Tugend die Grazien beizugestellen; welches zu bewerkstelligen, selbst Tugendpflicht ist.

Dies sind zwar nur Außenwerke oder Beiwerke (Parerga), welche einen schönen tugendähnlichen Schein geben, der auch nicht betrügt, weil ein jeder weiß, wofür er ihn annehmen muß. Es ist zwar nur Scheidemünze, befördert aber doch das Tugendgefühl selbst durch die Bestrebung, diesen Schein der Wahrheit so nahe wie möglich zu bringen, in der Zugänglichkeit, der Gesprächigkeit, der Höflichkeit, Gastfreiheit, Gelindigkeit (im Widersprechen, ohne zu zanken), insgesamt als bloßen Manieren des Verkehrs mit geäußerten Verbindlichkeiten, dadurch man zugleich andere verbindet, die also doch zur Tugendgesinnung hinwirken; indem sie die Tugend wenigstens beliebt machen.

Es fragt sich aber hierbei: ob man auch mit Lasterhaften Umgang pflegen dürfe? Die Zusammenkunft mit ihnen kann man nicht vermeiden, man müßte denn sonst aus der Welt gehen; und selbst unser Urteil über sie ist nicht kompetent. - Wo aber Laster ein Skandal, d.i. ein öffentlich gegebenes Beispiel der Verachtung strenger Pflichtgesetze ist, mithin Ehrlosigkeit bei sich führt: da muß, wenngleich das Landesgesetz es nicht bestraft, der Umgang, der bis dahin stattfand, abgebrochen oder soviel möglich gemieden werden: weil die fernere Fortsetzung desselben die Tugend um alle Ehre bringt und sie für jeden zu Kauf stellt, der reich genug ist, um den Schmarotzer durch die Vergnügungen der Üppigkeit zu bestechen.
---
Wie es in der Bhagavad Gita auch heißt, auf dem rechten Wege ist kein Schritt umsonst und hat seinen Wert. Ähnlich ist es um die Tugend auch bestellt, selbst noch wenn sie zum Scheine würde ausgeführt, sie doch das enthält, um Ähnliches mit zu befördern. Ist auch die Motivation dahinter nicht ganz lauter, es bildet dennoch eine Übereinstimmung mit dem, was dieser Tugend im Grunde eigen ist und sie mit sich führt. Es wird nicht das, der Motivation eigene dadurch aufgehoben, aber nebst der Frucht daraus, bringt die Tugend ebenfalls eine Frucht zu Tage.

Es gibt über das SELBST gut und gerne Vorstellungen, es hätte ja nur etwas Mächtiges und Unfehlbares an sich, oder es sei etwas, was nur über einem schwebte und einen umsorgte, so das man gänzlich für nichts die Verantwortung auf sich nehmen bräuchte. Nein, in der Praxis und bei der Verwirklichung ist es gänzlich unvorteilhaft für einen für gewöhnlich. Denn der daran wirkt, dem gereicht nicht die Starke Seite zu, sondern genau das, was nicht funktioniert und gänzlich unangenehm ist.

Das was gerne dazu führt sich aufzuplustern, und damit ist nicht ein ernstlich Wort gemeint, technisch darüber zu reden, ob bloß die Sache betreffend oder auch sich selbst und die Sache betreffend, welche Rolle spielt es auch, wenn es keinerlei Bedeutung hat, ob irgend Aufsehen damit einhergeht, es aber auch keinen Grund gibt etwas zu unterdrücken, was wahrhaftig ist. Vielmehr geht es darum, wie es sich anfühlt und wenn es nur darum geht sich toll zu fühlen, ist es nicht selten mit Fremdherrschaft und Fremdbestimmtheit in Verbindung stehend, woraus solcherlei Gefühl erwächst. Warum? Ganz einfach, weil das, was einem eigen ist, nichts besonderes für einen ist und andernfalls man oft nur sich irgend etwas anderem unterstellt und vielleicht darüber auch verfügen mag, aber nichts davon einem zukommen wird, weil es nicht aus einem kommt und man daher eben nur irgend etwas anderem untersteht und oft nur so lange, wie man jeweiligem nutzt. Es muss nicht einmal negativ sein, es kann auch hilfreicher Natur sein, es ist einfach mehr der Natur der Sache geschuldet. Es kann auch schon z.B. Nationalstolz sein, was von einer ähnlichen Natur geprägt und begleitet wird.

Wenn man nun vom Selbst ausginge, dann kommen einem nicht die Stärken daraus zu, wenn man es einbringt oder entwickelt, sondern alles was daraus zukommt, kommt allen in gleicherweise zu, es ist nicht selektiv, sondern allumfassend in dem, was einbezogen ist, wobei die Schwächen dann ebenso alle beeinträchtigen, am meisten aber eben den, der es einbringt, weil er direkt nicht in dem steckt, was ganz toll rund läuft, sondern immer mit dem zu tuen bekommt, was hackt. Und so weiß man auch, woran man eigentlich ist eher, als mittels irgend eines Gefühls.

So kann es viel eher passieren, dass man überhaupt keine gute Figur macht, es eher merkwürdig anmutet und vom Empfinden man sich auch äußerst unsexy vorkommen mag, aber nur so eben den Gegensatz auch mit sich führt, um etwas ganzheitlich zu erhalten.

Darüber hinaus, weil es ja für alle Aspekte in einem ist und nicht nur für einen Anteil, der dann als "ICH, ICH, ICH" rumlaufen darf, darf man diverse Verwirklichungen und was man sich erarbeitet, so oft machen, bis es sitzt und jeder Anteil von sich einbezogen wurde, so lange wie es auch immer dauert, ob es nur 1x oder 2000x ist und je nachdem, woran man arbeitet.

Es ist also nichts dolles, und wenn doch für einen Moment mal wo, dann wird man nicht dazu kommen, sich irgend einen Vorteil daraus zu schlagen, eher vielleicht wird es belächelt, obwohl der lächelnde, nur lächeln kann, weil er ebenso einbezogen und Anteil davon hat, wovon nicht einmal eine Ahnung da wäre, wenn nicht einer da wäre, der belächelt werden mag... es ist einfach bedeutungslos wonach etwas ausschaut, ebenso wie es wichtig ist, was man tut, als das was man sagt, dennoch kann das, was in einem bestimmten Rahmen gesagt wird, mehr Bedeutung haben, wenn mehr einbezogen ist, als was getan wird, wo weniger oder nicht so viel einbezogen ist. Ansonsten steht man mindestens für sich selbst immer in der Verantwortung...

Klar kann man alles abschießen, was heute auch nicht unüblich ist, was irgendwo sich hingearbeitet hat, aber wenn alle im Keller stehen, dann hat man alle auf einem Niveau, undzwar Keller-Niveau. Sicher ist es von Vorteil, wenn sich alle eben darin unterstützen weiter zu kommen und weniger wild rumgeschossen wird. An manchem kommt man aber nicht vorbei es abzuschießen, weil es einfach nicht taugt oder noch nicht taugt und erst auf die rechten Beine kommen muss um darauf etwas zu begründen. Denn wer will das ins Höhere auch mit sich nehmen, was einem nur zum Laster gereicht?!


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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Etwas von Bedeutung - MdS

Beitrag  Gast Fr Dez 18 2015, 01:48

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Tugendlehre §52
...
In dieser Katechese, welche durch alle Artikel der Tugend und des Lasters durchgeführt werden muss, ist die größte Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß das Pflichtgebot ja nicht auf die aus dessen Beobachtung für den Menschen, den es verbinden soll, ja selbst auch nicht einmal für andere fließenden Vorteile oder Nachteile, sondern ganz rein auf das sittliche Prinzip gegründet werde, der letzteren aber nur beiläufig, als an sich zwar entbehrlicher, aber für den Gaumen der von Natur Schwachen zu bloßen Vehikeln dienender Zusätze, Erwähnung geschehe. Die Schändlichkeit, nicht die Schädlichkeit des Lasters (für den Täter selbst) muss überall hervorstechend dargestellt werden. Denn wenn die Würde der Tugend in Handlungen nicht über alles erhoben wird, so verschwindet der Pflichtbegriff selbst und zerrinnt in bloße pragmatische Vorschriften; da dann der Adel des Menschen in seinem eigenen Bewusstsein verschwindet, und er für einen Preis feil ist und zu Kauf steht, den ihm verführerische Neigungen anbieten.
---
War's das Wert? Oder welchen Wert kann eine Sache nun bei sich führen?
Und ist es nur mehr entscheidend, worunter sich etwas ordnet oder mehr das, was in diesem enthalten ist und ihm selbst sich zuordnet von größerer Bedeutung und Tragweite?

Beides wohl auf eigene Weise.. das eine quasi der Höhe nach, dass andere der Breite nach...

Womit etwas verbunden ist, hat die Bedeutung im Zusammenhang, was etwas in sich enthält, hat die Bedeutung in der Entfaltung. Denn dehnt es sich aus, dann dehnt es eben jenes aus und ist dadurch kenntlich für das, was in der Ausdehnung zusammen kommt. Wenn es nicht im Enthaltenen liegt, sondern in dem, wonach sich etwas anordnet, dann hätte das Entfalten nicht mehr Bedeutung dadurch, sondern es würde am Zusammenhang nichts verändern, dieser würde dann erst mehr Bedeutung erhalten, wenn die Anordnung sich im Angeordneten sauberer erkennen ließe und in diesem allem voran sich das wonach es geordnet wurde widerspiegelte.

Es kann nur die Bedeutung die da ist ausgedehnt werden und in der Ausdehnung zählt nur das, was von Bedeutung ist, für jenes, was umfasst wird. Es können noch so viele Ebenen dabei sein, alles, was für einen zählt, ist das, was auch in einem ist und man so überhaupt einen Bezug dazu herstellen kann. Dieser findet sich aber wiederum in allem, worin man selbst enthalten ist, so ist entweder alles von Bedeutung oder eben nichts und wie so oft, liegt es nur an einem selber.


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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Volk, Staat und gemeinsamer Wille - MdS

Beitrag  Gast Sa Jan 02 2016, 02:04

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §47
...
Der Akt, wodurch sich das Volk selbst zu einem Staat konstituiert, eigentlich aber nur die Idee desselben, nach der die Rechtmäßigkeit desselben allein gedacht werden kann, ist der ursprüngliche Kontrakt, nach welchem alle (omnes et singuli) im Volk ihre äußere Freiheit aufgeben, um sie als Glieder eines gemeinen Wesens, d.i. des Volks als Staat betrachtet (universi), sofort wieder aufzunehmen; und man kann nicht sagen: der Mensch im Staate habe einen Teil seiner angeborenen äußeren Freiheit einem Zwecke geopfert, sondern er hat die wilde, gesetzlose Freiheit gänzlich verlassen, um seine Freiheit überhaupt in einer gesetzlichen Abhängigkeit, d.i. in einem rechtlichen Zustande, unvermindert wieder zu finden; weil diese Abhängigkeit aus seinem eigenen gesetzgebenden Willen entspringt.
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Im Grunde genommen könnte kein Mensch Boden besitzen und als seinen ausgeben, wenn es nicht an Übereinkünfte geknüpft wäre, nach welchen ihm derlei und auch nur in diesem Zusammenhang, zugesprochen würde. Denn welcher Mensch hat mehr Anteil und Anspruch an der Erde, als irgend ein anderer?

So gibt es nicht nur den Rahmen einer Zuteilung, als auch Gesetze die den Umgang regeln, dass nicht jeder sein Überleben gegen andere bestreiten braucht und nicht nur der Wehrhafteste fortbesteht, sondern die Aufmerksamkeit doch mehr auf das gerichtet werden kann, was wer beizutragen und einzubringen versteht.

Auch sind ja viele Annehmlichkeiten erst dadurch möglich, dass eine zivilisierte Organisation besteht, was oft als selbstverständlich angenommen wird, so lange alles in betrieb ist und hierauf erst vieles sich gründen lässt, was über das Überlebensnotwendigste hinaus geht.

Nicht wenige Fortschritte sind auch erst möglich und erreichbar, wenn die Menschheit sich als eine Bruderschaft versteht und erkennt, denn viele Ressourcen sind nur endlich, sei's als Mittel, durch Zeit und Raum bedingt oder aufgrund gewisser Zusammensetzung und Konstellation begünstigt. Wenn in der Weise erst die Ressourcen von dem abgezogen werden können, wofür gesorgt ist, somit frei werden und dem zugewendet werden können, was darüber hinaus geht, dann können Dinge kommen, die momentan vielleicht kaum vorstellbar sind.

Zwar kann sich vieles erst entwickeln, wenn es einmal alles durchgespielt und der Bedarf, als auch die Möglichkeiten die mit einer bestimmten Sache einhergehen erkannt und ausgelotet wurden, womit vieles doch nicht umsonst war... der Vorteil für alle liegt aber auf der Hand, wenn der Vorzug und das Bestreben sich mehr nach dem richtet, was allen, den meisten oder vielen zukommt und zuarbeitet. Damit die Zeit des wilden Westens endgültig zurück gelassen werden kann.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Besitz und Beanspruchung - MdS

Beitrag  Gast So Jan 03 2016, 03:09

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §62

Diese Vernunftidee einer friedlichen, wenngleich noch nicht freundschaftlichen, durchgängigen Gemeinschaft aller Völker auf Erden, die untereinander in wirksame Verhältnisse kommen können, ist nicht etwa philanthropisch (ethisch), sondern ein rechtliches Prinzip. Die Natur hat sie alle zusammen (vermöge der Kugelgestalt ihres Aufenthalts, als globus terraques) in bestimmte Grenzen eingeschlossen, und da der Besitz von einem Teil eines bestimmten Ganzen, folglich als ein solcher, auf den jeder derselben ursprünglich ein Recht hat, gedacht werden kann: so stehen alle Völker ursprünglich in einer Gemeinschaft des Bodens, nicht aber der rechtlichen Gemeinschaft des Besitzes (communio) und hiermit des Gebrauchs oder des Eigentums an demselben, sondern der physischen möglichen Wechselwirkung (commercium), d.i. in einem durchgängigen Verhältnisse eines zu allen anderen, sich zum Verkehr untereinander anzubieten, und haben ein Recht, den Versuch mit demselben zu machen, ohne daß der Auswärtige ihm darum als einem Feind zu begegnen berechtigt wäre.
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Es gibt meist mehr als eine Möglichkeit etwas zu betrachten, denn man könnte die Erde bzw. den Boden als etwas sehen, worum man zu streiten hätte, ebenso aber als einen Ort, der uns dazu bestimmte sich begegnen zu können.

Sicher ist aber, man kann sich nicht um etwas streiten, was einem wirklich eigen ist und ebenso nicht, was einem nicht gehören kann.

Was zu einem gehört, ist das, was man auch tragen kann, sei es körperlich, willentlich oder gar vermittelst von Selbstverwirklichungen.

Was einer Teilhabe entspricht, hängt davon ab, wie weit andere dieses einräumen, es einem zugesprochen wird und womöglich Verzicht geleistet wird, wenn es nicht in gleicher Weise allen zukommt. Dann ist dieses zwar eine Anspruchnahme oder auch eine Art von Nutzungsrecht, aber kein Besitz. Denn alles was auch in irgend einer Weise limitiert ist, kann nicht von allen in gleicher Weise beansprucht werden.

Es fängt ja bereits damit an, dass nicht alle eine Wirkung beliebig für sich beanspruchen können, denn wären alle bei dieser, hätte sie keine Auswirkung, wovon sie getragen wäre.

Daher stellt sich immer die Frage, wie weit hängt es mit anderen zusammen oder von anderen ab, denn dann würde es bloß in einer Richtung nicht funktionieren, oder wie weit ist es bloß die eigene Sache ist und so ist man entweder in der Pflicht, es allen zukommen zu lassen oder räumt den anderen gewisse Rechte mit ein, wie sie damit umgehen...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Ausdrucksstark - MdS

Beitrag  Gast Do Jan 07 2016, 02:11

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre IV

Der Begriff der Freiheit ist ein reiner Vernunftbegriff, der eben darum für die theoretische Philosophie transzendent, d.i. ein solcher ist, dem kein angemessenes Beispiel in irgend einer möglichen Erfahrung gegeben werden kann, welcher also keinen Gegenstand einer uns möglichen theoretischen Erkenntnis ausmacht und schlechterdings nicht für ein konstitutives, sondern lediglich als regulatives und zwar nur bloß negatives Prinzip der spekulativen Vernunft gelten kann, im praktischen Gebrauche derselben aber seine Realität durch praktische Grundsätze beweist, die als Gesetze eine Kausalität der reinen Vernunft, unabhängig von allen empirischen Bedingungen (dem Sinnlichen überhaupt), die Willkür bestimmen und einen reinen Willen in uns beweisen, in welchem die sittlichen Begriffe und Gesetze ihren Ursprung haben.
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Wenn Willkür nicht als Zufälligkeit einer Handlung oder Neigung genommen wird, sondern als Freiheitsbegriff eines Willens, d.i. ein positiver Wille überhaupt, aus sich heraus geführt, ohne sich zuerst Bedingungen unterzuordnen; dann ist Freiheit vergleichsweise dazu etwas, was sich nicht analytisch fassen und studieren ließe, denn es könnte nur ein Abbild dieser sein und daher ein Negativ, sich damit die Freiheit also weder berühren noch wirklich näher bringen, als nur hinsichtlich der Betrachtung von kausalen Prinzipien oder empirischen Auswirkungen.

So gibt es nicht weniges, wessen man sich sprachlich und sofern man es zum Gegenstand der Sprache machte, lediglich es vermittelst einer negativen Annährung dem beizukommen suchen kann. Positiv zur Sprache verhält sich allem voran, alles was sich einer Theorie zuordnen lässt, alles, was zum Lebendigen gehört, wird in der Sprache allem voran sich zum Negativ in diesem Sinne subsumieren und sich erst bei eigener praktischer Anwendung kann das Positive daraus entfaltet werden.

Daher ließe sich mancherlei eher einbringen, wenn es nicht im sprachlichen Ausdruck gipfelt oder direkt Gegenstand dieser wird und mehr beiläufig mitgeführt wird und sich so mehr Formen von Prosa und Dichtkunst u.ä. dafür eignen, vor allem etwas Lebendiges als solches zu erhalten oder sogar in dieser Richtung zu beleben und zu beflügeln.

So würde wohl mehr ein Englischer Ausdruck darauf erpicht sein, es im sprachlichen Ausdruck direkt gipfeln zu lassen, weil er in der Form die stärkste Wirkung vermutete, gleich vom Naheliegendsten auszugehend.
Ein Deutscher Ausdruck würde wohl eher darauf aus sein, das Objektive allein sprechen zu lassen und ehe es durch die Sprache abgedämmt oder verstellt würde, darauf zu achten, den sprachlichen Ausdruck sauber zu wählen um dem Objektiven allein Rechnung zu tragen bzw. diesem voran.
Ein Indischer Ausdruck würde dann wohl eher auf das Licht achten, was sich dadurch vermitteln ließe und womöglich alles weitere eher vernachlässigen.

Für sich allein hat alles irgendwo seinen Wert und so lange es nicht aneinander gerät, wird jeder zufrieden seiner Variante den Vorzug geben. Sofern es aber zusammen kommt, ist die Frage, was der Sache am meisten gerecht wird, welcher es beizutragen suchte und daher wird jede Variante bei jeder anderen auch sein Negativ ausmachen können und an gewisse Grenzen stoßen.

Und ansonsten sollte etwas mehr Ausgeglichenheit bevorzugt werden, ehe man sich nur in einer Richtung versteigt, die der Sache insgesamt aber nicht wesentlich zuzutragen wüsste...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Verhandlungssache - MdS

Beitrag  Gast So Jan 10 2016, 01:54

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - § C.
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Handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne, zwar ein Gesetz, welches mir eine Verbindlichkeit auferlegt, aber ganz und gar nicht erwartet, noch weniger fordert, daß ich ganz um dieser Verbindlichkeit willen meine Freiheit auf jene Bedingungen selbst einschränken solle; sondern die Vernunft sagt nur, daß sie in ihrer Idee darauf eingeschränkt sei und von anderen auch tätlich eingeschränkt werden dürfe; und dieses sagt sie als ein Postulat, welches gar keines Beweises weiter fähig ist. - Wenn die Absicht nicht ist, Tugend zu lehren, sondern nur, was recht sei, vorzutragen, so darf und soll man selbst nicht jenes Rechtsgesetz als Triebfeder der Handlung vorstellig machen.
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Jeder kann frei sein, wie er mag und kann...

Sofern man aber Dinge der Allgemeinheit nutzt und sie bloß zum eigenen Gebrauch abrichtet und zum eigenen Vorteil wenden möchte, dann sind diese dadurch noch lange nicht in eigenen Besitz übergegangen, denn wenn sie allgemein sind, dann sind sie es.

D.h. dann eher, dass man der Allgemeinheit das Recht einräumt, bei eben diesem mitzumischen, d.i. entweder es tätlich einzuschränken, etwas dazu nach eigenem belieben beizusteuern oder auch zu verändern, eben so wie ein Besitzer mit seinen Dingen umzugehen das Recht hat, als das Recht eines Besitzers.

Also kann man bei dem, was der Allgemeinheit ist, das was man daraus macht, entweder für diese und sich einbezogen in freiem Gebrauche verfahren und so allem auf seine Weise gerecht werden, oder sich als unfreier diesem unterstellen, dass andere oder jedermann darüber verfüge, der gleichen Anteil und Anspruch an diesem Allgemeinen hat.

Denn es zählt die Aufhängung unter der etwas subsumiert wird mehr, als in welcher Richtung daran gezogen wird. Das was allgemein ist, ist keine Verhandlungssache daher. Möchte man es zur eigenen Sache machen, ist es also wahrscheinlicher, dass man sich selber zur Verhandlungssache bloß macht, dort, wo und wie man sich einbringt und es anwendet.

So taugen manche Dinge nicht zur Diskussion, weil sie nicht verhandelbar sind oder dadurch nichts dazugewinnen können, in dem, wie sie sind; es sei denn man möchte sich selbst nur darin beschneiden und das, was man nur mit sich selbst ausmachen bräuchte, doch anderen zu ihrem Belieben zuführen...

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Besitz nach Wille und Körperlichkeit - MdS

Beitrag  Gast Mo Jan 18 2016, 23:33

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §3

Im Besitze eines Gegenstandes muß derjenige sein, der eine Sache als das Seine zu haben behaupten will; denn wäre er nicht in demselben, so könnte nicht durch den Gebrauch, den der andere ohne seine Einwilligung davon macht, lädiert werden; weil, wenn diesen Gegenstand etwas außer ihm, was mit ihm gar nicht rechtlich verbunden ist, affiziert, es ihn selbst (das Subjekt) nicht affizieren und ihm Unrecht tun könnte.
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Da ist durchaus etwas dran! Wenn man also mit etwas so verbunden ist, ob willentlich oder sonstwie in subjektiver Weise, dann zeigt das, was ohne Einwilligung oder Einverständnis damit geschieht, seine Wirkung wohl vor allem in der Weise, wie es einer Lädierung oder Affizierung entspricht und was eben eine solche Verbindung in seiner Objektivität kennzeichnet und über bloße Vorstellung d.i. in dem Falle Einbildung, hinaus geht.

Denn lädiert wird, was in irgend einer weise körperlich gilt, was in seiner Verbindung unterbrochen und gestört würde. Affiziert wird das, was den Willen in seiner Ausübung unterbindet oder behindert, in dem es auf sich oder etwas anderes abgelenkt würde.

Da ist es bei Gegenständen subjektiv besehen nicht viel anders. Denn man kann es ja durchaus den Gegenständen auch anmerken, wenn sie von anderen genutzt wurden, vor allem in unpfleglicher Weise. Gerade dann, wenn sie zu einem gehören und man sie auf seine bestimmte Art und Weise pflegt, selbst noch, wenn sie keine äußeren Abnutzungserscheinungen davon tragen und in ihre ursprüngliche äußere Form zurück gebracht wurden, kann der subjektive Eindruck entstehen, dass etwas sich verändert hat mit dem Gegenstand und es nicht so ist, wie es sonst darum steht etc.

Irgendwann wird dieses Subjektive, was ja auch nicht selten in Verbindung zu dem steht, was gepflegt wird/wurde, wohl mehr Bedeutung erhalten oder eine ähnliche, wie das, was lediglich materiell oder der Erscheinung nach heute vor allem noch zählt.

Denn wie viel Bedeutung trägt ein Gegenstand mit sich, wenn es nichts Subjektives gäbe, was diesem irgend einen Wert einräumt? Würde dann noch ein Unterschied zwischen Steinen und Gold bestehen? Denn selbst der Glanz des Goldes hat mehr etwas vom Subjektiven, denn nur dem Äußeren nach, denn eine Farbe für sich, ist ja auch nur eine Farbe, ohne das, was zusätzlich beigemessen wird, gibt es wohl keine Rangordnung der Farben, denn allein der Unterschied ist nur durch jede andere Farbe erst im Kontrast erkenntlich und wenn Farben überhaupt auszumachen sind, d.h. wenn erst einmal Licht darauf fiele.

Wonach lässt sich also Eigentum tatsächlich bemessen? Nach dem, was dem Äußeren nach etwas zählt, oder nach dem, was subjektiv dabei geführt wird? Denn das Äußere allein ist ja stets begrenzt, das Innere dazu kann ins Unbegrenzte ausgedehnt werden und von dem Maß her, kann es vom Äußeren irgendwann nicht mehr aufgewogen werden. Wenngleich auch das Äußere nicht bedeutungslos sein muss, denn dieses selbst hat einen Nenner und auch das, was diesem beigemessen wird, sowohl von allgemeiner Bedeutung, wie auch bestimmter Bedeutung her.

Dennoch, selbst also wenn der äußere Besitz genommen wird und der Innere unabhängig davon gehalten würde, so hat der, der den Inneren bei sich führt, auch wenn er getrennt oder abgesondert vom äußeren Gegenstand wäre, dann doch mehr bei sich und ist der eigentliche Besitzer, auch wenn eben nicht der Anerkannte. Dann würde aber das Aberkannte, ja nicht in den Besitz des äußeren Besitzers wechseln können, sondern der Schlüssel dazu wäre immer noch das, was insgesamt dazu gepflegt wurde und was so bei demjenigen verbleibt und den Gegenstand erweitert oder auch nicht!

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Übereinkommen - MdS R§19

Beitrag  Gast Fr Jan 29 2016, 00:09

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §19

... Aber weder durch den besonderen Willen des Promitenten noch den des Promisars (als Akzeptanten) geht das Seine des ersteren zu dem letzteren über, sondern nur durch den vereinigten Willen beider, mithin sofern beider Wille zugleich deklariert wird.
Nun ist dies aber durch empirische Aktus der Deklaration, die einander notwendig in der Zeit folgen müssen und niemals zugleich sind, unmöglich. Denn wenn ich versprochen habe und der andere nun akzeptieren will, so kann ich während der Zwischenzeit (so kurz sie auch sein mag) es mich gereuen lassen, weil ich vor der Akzeptation noch frei bin; sowie andererseits der Akzeptant ebendarum an seine auf das Versprechen folgende Gegenerklärung auch sich nicht für gebunden halten darf. -
Die äußeren Förmlichkeiten (solemnia) bei Schließung des Vertrags (der Handschlag oder die Zerbrechung eines von beiden Personen angefaßten Strohhalms [stipula]) und alle hin und her geschehene Bestätigungen seiner vorherigen Erklärung beweisen vielmehr die Verlegenheit der Paziszenten, wie und auf welche Art sie die immer nur aufeinander folgenden Erklärungen als in einem Augenblicke zugleich existierend vorstellig machen wollen; was ihnen doch nicht gelingt, weil es immer nur in der Zeit einander folgende Aktus sind, wo, wenn der eine Akt ist, der andere entweder noch nicht oder nicht mehr ist. ...
---
Sprechen und Zuhören gleichzeitig ist tatsächlich schwierig, aber doch und gerade deswegen beides zugleich elementar in einem Gespräch.

Ein gegenseitiger Willensbeschluss kann daher auch nicht von der Zeit abhängen, sondern davon, dass eine Übereinstimmung erreicht wird (wenn auch zu einer Zeit, aber doch nicht direkt in dieser, als mehr unabhängig dieser) und alle anderen Willensformulierungen die nicht überein gekommen sind, auch nicht gleich verbindlich sind, indem sie verpflichten, außer womöglich sich selbst gegenüber nur, aber auch dazu bedarf es einer solchen Übereinkunft mit sich.

Denn so ist es auch mit der Selbstverpflichtung oder sich selbst auferlegten Pflichten schlechthin. Wo man nicht bereit ist diese einzuhalten, besteht kein Vertrag sich selbst gegenüber und bestimmte Dinge sind dann nicht möglich, weil diese nicht gedeckt sind und daher nichts dahinter steht, oder nicht hinreichend, um darauf aufsetzen zu können.

Klar verpflichten die Sitten einen zuerst nur und geben einem nicht zugleich einen Vorzug an die Hand. Aber sie verbinden einen mit dem, was dieses einhält und schließen ein gewisses Maß an Selbstsucht aus, was zu eben jener Übereinstimmung erst führt.

Dadurch ist es fast so, wie man nicht zugleich gut reden und zuhören kann, und bis Einigkeit erreicht wurde, dient alles was nicht die Übereinkunft erreicht nur bestenfalls einer Annährung und der Erfahrung oder Erkenntnis, dass eine Übereinstimmung nicht erreicht wurde, was doch grundlegend sein mag.

Es ist wohl jedem frei gestellt, wie er lernen möchte. Einmal dadurch, wie es nicht geht und durch die Erfahrung dessen oder dadurch, wie es recht geht, indem man etwas dafür gibt oder einsetzt, um gleich das aufzuwiegen und darüber hinaus zu kommen, als das erst erfahren zu müssen, wie es nicht geht.

Dennoch ist beides auf seine Weise wertvoll. Nurmehr die Frage dessen, ob man bereit ist mehr einzusetzen, als zwingend erfordert wird, um in rechter Weise damit auszukommen, oder um damit bloß in irgend einer Art Berührung zu sein.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Der Preis vom Fleiß - MdS R§31

Beitrag  Gast So Feb 07 2016, 02:13

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §31 I

... Die Sache nun, welche Geld heißen soll, muß also selbst so viel Fleiß gekostet haben, um sie hervorzubringen oder auch anderen Menschen in die Hände zu schaffen, daß dieser demjenigen Fleiß, durch welchen die Ware (in Natur- oder Kunstprodukten) hat erworben werden müssen und gegen welchen jener ausgetauscht wird, gleichkomme. Denn wäre es leichter, den Stoff, der Geld heißt, als die Ware anzuschaffen, so käme mehr Geld zu Markte, als Ware feil steht; und weil der Verkäufer mehr Fleiß auf seine Ware verwenden müßte als der Käufer, dem das Geld schneller zuströmt, so würde der Fleiß in Verfertigung der Ware und so das Gewerbe überhaupt mit dem Erwerbfleiß, der den öffentlichen Reichtum zur Folge hat, zugleich schwinden und verkürzt werden. - Daher können Banknoten und Assignaten nicht für Geld angesehen werden, ob sie gleich eine Zeit hindurch die Stelle desselben vertreten; weil es beinahe gar keine Arbeit kostet, sie zu verfertigen, und ihr Wert sich bloß auf die Meinung der ferneren Fortdauer der bisher gelungenen Umsetzung derselben in Barschaft gründet, welche bei einer etwaigen Entdeckung, daß die letztere nicht in einer zum leichten und sicheren Verkehr hinreichenden Menge da sei, plötzlich verschwindet und den Ausfall der Zahlung unvermeidlich macht. -
...
Der intellektuelle Begriff, dem der empirische vom Gelde untergelegt ist, ist also der von einer Sache, die, im Umlauf des Besitzes begriffen (permutation publica), den Preis aller anderen Dinge (Waren) bestimmt, unter welche letztere sogar Wissenschaften, sofern sie anderen nicht umsonst gelehrt werden, gehören; dessen Menge also in einem Volk die Begüterung (opulentia) desselben ausmacht. Denn Preis (pretium) ist das öffentliche Urteil über den Wert (valor) einer Sache in Verhältnis auf die proportionierte Menge desjenigen, was das allgemeine stellvertretende Mittel der gegenseitigen Vertauschung des Fleißes (des Umlaufs) ist. -
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Damit aus Geld mehr als nur verzierte Papierschnipsel werden, ist wohl mindestens die Überzeugung erforderlich, dass es einen realen Wert aufwiegt, denn andernfalls würde keiner eine Sache d.h. Gegenstände oder auch Dienstleistungen für Papierschnipsel eintauschen, ohne davon auszugehen, diese erneut gegen etwas im Wert vergleichbares, tauschen zu können.

Also kann man sagen, ist das Geld letztlich ein Wertsystem, an dem ausgerichtet wird, was sich hinter einer Sache verbirgt, in materiellen Verhältnissen begriffen. Im wesentlichen geht es ja darum einen Gegenstand oder eine Dienstleistung damit letztlich im Geldwerte zu bemessen oder diesem beizumessen.

Fleiß wäre ein nicht unangemessener Wertmaßstab, um dem Gelde das einzuhauchen, womit es mehr denn als Papierschnipsel zählte. Ob es nun der von Menschenhand ist, der von Tiererzeugnissen oder sonstiger Naturalien, d.h. also der der Erde selbst, lässt sich dieser doch nach seiner Art in vielem wiederfinden.

Es ist auch durchaus an der Zeit, neue Wertmaßstäbe zu setzen, um dem unnatürlichen Treiben mit dem Gelde und Geldmitteln, ein Ende zu setzen. Also sind die Vordenker und Philosophen aufgerufen, den geistigen Grund zu legen, für das, was kommen soll, wie es überwiegend wohl der Fall ist, denn wohl weniges oder kaum etwas gibt es, was nicht zuvor in irgend einer Weise gedacht ward.

Denn letztlich, wenn keiner dem, was heute als Geld zählt, einen Wert einräumte, dann wären es auch nur noch verzierte Papierschnipsel und so zählen Gedanken auch mehr, als nun Geld ist und manches ist dann doch nicht mit Geldmitteln bezahlbar und aufzuwiegen.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Bürgerliche und Gesellschaftliche Verhältnisse - MdS R§41,42

Beitrag  Gast Di Feb 16 2016, 02:45

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre § 41,42

Der nicht-rechtliche Zustand, d.i. derjenige, in welchem keine austeilende Gerechtigkeit ist, heißt der natürliche Zustand (status naturalis). Ihm wird nicht der gesellschaftliche Zustand (wie Achenwall meint), und der ein künstlicher (status artificialis) heißen könnte, sondern der bürgerliche (status civilis) einer unter einer distributiven Gerechtigkeit stehenden Gesellschaft entgegengesetzt; denn es kann auch im Naturzustande rechtmäßige Gesellschaften (z.B. eheliche, väterliche, häusliche überhaupt und andere beliebige mehr) geben, von denen kein Gesetz a priori gilt: "Du sollst in diesen Zustand treten", wie es wohl vom rechtlichen Zustande gesagt werden kann, daß alle Menschen, die miteinander (auch unwillkürlich) in Rechtsverhältnisse kommen können, in diesen Zustand treten sollen.
...
Aus dem Privatrecht im natürlichen Zustande geht nun das Postulat des öffentlichen Rechts hervor: du sollst, im Verhältnisse eines unvermeidlichen Nebeneinanders mit allen anderen, aus jenem heraus in einen rechtlichen Zustand, d.i. den einer austeilenden Gerechtigkeit übergehen. - Der Grund davon läßt sich analytisch aus dem Begriffe des Rechts im äußeren Verhältnis im Gegensatz der Gewalt (violentia) entwickeln.
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Das, was frei verfügbar gemacht wird, abseits der seinerseits bestehenden Notwendigkeit, kann auch ohne eigenen Nachteil hergegeben werden, was aber auch zugleich die eigene Notwendigkeit abdeckt, kann nicht ohne Nachteil, welcher dadurch erfahrbar gemacht wird, gegeben werden.

Im Bürgerlichen Verhältnis kann nicht unbedingt erwartet werden, dass die Notwendigkeit hergegeben wird, sondern mehr die Allgemeinheit beigesteuert wird, im Gesellschaftlichen Verhältnisse, vielleicht etwas abhängig welcher Art, wird auch das Notwendige eingebracht.

Hinsichtlich des Bürgerlichen, wird bezüglich der Notwendigkeiten füreinander nicht voreinander, sondern vor dem Staat vertreten, im Gesellschaftlichen aber untereinander selbst geregelt. Dagegen sollte dann das Recht so stehen, dass es im Bürgerlichen Verhältnis also das Notwendige schützt und das Allgemeine verteilt.

Im Gesellschaftlichen Verhältnis, sollte das Notwendige verteilt und das Allgemeine geschützt werden, damit es mit eingebracht und vertreten ist und so das Notwendige um das Allgemeine erweitert wird.

Bei dem, was sprichwörtlich unter die Haut geht, wird wohl jeder aufspringen, was aber einen nur am Rande betrifft, wird leicht unbeachtet bleiben. Daher wird das Allgemeine einen ja nicht so aufreiben, wenn es wegfallen würde, wie das Notwendige, aber dadurch bedarf es auch eines Schutzes, denn ist es nicht dabei, ginge es ja um kaum mehr, als ums Überleben allein und das sollte nicht Sinn des Lebens bleiben unter Menschen.

Dafür wird ein Staat gebildet und ein Bürgerliches Verhältnis eingegangen, um das Recht des Überlebens nicht vor jedermann eigenhändig vertreten zu müssen, worauf erst eine Zivilisation gründen kann, was einer Einwilligung in einen rechtlichen Zustand gleichkommt.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Gesetz und Obrigkeit - MdS R§49A

Beitrag  Gast Mi Feb 24 2016, 23:49

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §49 A.

... Ein Gesetz, das so heilig (unverletzlich) ist, daß es praktisch auch nur in Zweifel zu ziehen, mithin seinen Effekt einen Augenblick zu suspendieren, schon ein Verbrechen ist, wird so vorgestellt, als ob es nicht von Menschen, aber doch von irgend einem höchsten tadelfreien Gesetzgeber herkommen müssen; und das ist die Bedeutung des Satzes: "Alle Obrigkeit ist von Gott", welcher nicht einen Geschichtsgrund der bürgerlichen Verfassung, sondern eine Idee als praktisches Vernunftprinzip aussagt: der jetzt bestehenden gesetzgebenden Gewalt gehorchen zu sollen, ihr Ursprung mag sein, welcher er wolle.
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Vorrangig sollen u.a. Landesgesetze die gemeinsame Willensäußerung/-Übereinkunft, als Volk eines Landes verbunden zu sein, konstituieren.

Um ein Gesetz zur Geltung zu bringen, bedarf es in der Tat wohl einer Obrigkeit, denn nicht ein jeder wird der Vernunft so weit folgen, um dieses, einem Gesetze zugrunde Liegende, schon aus Vernunftschlüssen einzuhalten. Und eben hierin liegt ein nicht zu geringer Unterschied.

Denn wer dem Gesetz unterworfen ist, aufgrund von Autoritätshörigkeit in Anbetracht einer Obrigkeit, wird es gar nicht erst in Frage stellen können, denn er würde ja seinem Willen zuwiderhandeln. Dagegen, wer aus Vernunftschlüssen ein solches Gesetz einhält, wird im Rahmen seiner Möglichkeiten auch hinterfragen können, ungeachtet dessen den gemeinsamen Willen und das Gesetz weiterhin einzuhalten.

Im Falle des Letzteren, würde es auch nicht die Bedeutung erhalten können, ein Gesetz daher zu übertreten, weil es irgend eine gesonderte Freiheit und eine Art von Befreiung davon verspricht, sich einer Obrigkeit scheinbar so widersetzten zu können, um dadurch einen Vorzug zu verbuchen. Denn wer aus Vernunftschlüssen etwas einhält, hat sich von sich heraus diesem unterstellt, und daher aus freien Stücken, wodurch auch keine größere sowie überhaupt kein Zugewinn an Freiheit damit verbunden wäre, dasjenige nicht einzuhalten.

Nebst dem natürlich, dass eine solche Art von Freiheit ohnehin fraglich ist, denn es hieße dann, man würde ja gewiss immer noch erwarten, dass andere weiterhin dem Gesetz verpflichtet blieben, da es andernfalls weder ne Ausnahme darstellte, noch gemeinhin ein Gesetz noch bliebe, wodurch irgend ein Vorzug schlechthin noch entstünde, wie fraglich dieser auch sei.

Es wäre dann auch darauf zurück zu führen, dass es auf Kosten anderer bloß bewirkt wurde und somit wäre derjenige in Misskredit. Selbst wenn er sich dem nicht weiter verpflichtet sehen würde, so gibt es in ihm sicherlich auch den Anteil, der diesem verpflichtet bliebe, andernfalls wäre es ja keinerlei Übertretung. Sorum könnte es allerdings auch keinerlei Vorzug bedeuten, ist doch ein solcher dabei, dann so auch in irgend einer Weise ein Misskredit, denn woraus sollte sonst, und sei's dadurch nur vorübergehend, ein Vorteil auch nur entstehen? Entsteht dieser, dann hat man ja doch irgend ein Anteil daran und somit auch eine Verbindlichkeit, die früher oder später ausgeglichen werden muss, wollte man davon in all seinen Anteilen wieder frei werden.

Dabei ist ein Gesetz für gewöhnlich ja auch derart, dass es allen, oder allen in einer bestimmten Stellung oder eine bestimmte Sache und Sachlage so absichert, dass diese für und vor Jedermann eine Gleichstellung bedeutete.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Mit Maximen Affekten vorbeugen - MdS R§62

Beitrag  Gast Do März 03 2016, 00:36

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §62

Wenn jemand nicht beweisen kann, daß ein Ding ist, so mag er versuchen zu beweisen, daß es nicht ist. Will es ihm mit keinem von beiden gelingen (ein Fall, der oft eintritt), so kann er noch fragen: ob es ihn interessierte, das eine oder das andere (durch eine Hypothese) anzunehmen, und dies zwar entweder in theoretischer oder in praktischer Rücksicht, d.i. entweder um sich bloß ein gewisses Phänomen (wie z.B. für den Astronom das des Rückgangs und Stillstands der Planeten) zu erklären, oder um einen gewissen Zweck zu erreichen, der nun wiederum entweder pragmatisch (bloßer Kunstzweck) oder moralisch, d.i. ein solcher Zweck sein kann, den sich zu setzen die Maxime selbst Pflicht ist.
---
Im Grunde genommen sind viele Beweggründe und Triebfedern leicht darauf zurück zu führen, dass etwas angenommen wird, ohne dieses tatsächlich zu hinterfragen und zu prüfen, wie weit es nun ist oder nicht (weil es einen ja forderte sich selbst zugleich zu hinterfragen), worauf hin Aktionen ausgeführt werden, als wäre etwas so, wie angenommen. Klar, wenn man nicht hinterfragt, gibt es ja in einem womöglich auch keinen, der einen aufforderte, genauer hinzusehen oder sich erst hinsichtlich der eigenen Aktionen zu rechtfertigen, ausgenommen der resultierenden Folgen.

Es kann nun derart sein, dass man vermeint, jemand hätte etwas getan, gesagt oder ist mit einer bestimmten Intention oder Absicht vorgegangen. Ebenso auch in der Einschätzung einer Situation oder in Anbetracht gewisser Dinge und welchen Eindruck man von diesem oder jenem hat. Wobei dieses ja noch unter der Befassung mit etwas Realem verbunden sein mag und dennoch lässt man sich dadurch von dem bestimmen, was vielleicht gar nicht ist und erlaubt diesem, die eigenen Aktionen mit zu bestimmen.

Was abwegiger wäre, wenn man die eigenen Neigungen zu Rate zieht oder bloß auf ein bestimmtes Befinden in einem Augenblick bezogen, über jenes urteilen zu wollen, das an sich gänzlich außerhalb der eigenen Behaglichkeiten liegt, zu beschließen darauf begründet mit dem um sich in Aktion zu treten. Denn man glaubt ja das, was man darauf begründet auch ausführt mehr, als dem, was Drumherum da sein mag...

Dann ist die Frage, ob derlei Affektiertheit denn angebracht ist, für einen jeden Menschen, der sich für gebildet hält, ganz von alledem abgesehen, was darüber hinaus gehen sollte. Es ist so dann wohl besser, sich eigenen moralischen Maximen zu unterstellen, um keinen fremden Zielen zu dienen, die dieser Maxime nicht gerecht werden. Was aber vorweg eigenes Engagement erfordert, bevor man durch eine Situation zur Handlung gezwungen ist.

Denn wenn man etwas tut, was mit dem um einen ja nichts zu tuen hat, dann ist es ja besser, es folgte einer Maxime, vom eigenen Innern her, als wenn man es mit dem äußeren um sich begründete, aber doch nur Affekten folgt und sich mit dem Äußeren oft gar nicht hinreichend beschäftigt hat, womöglich auch nur, weil man nicht hinreichend Gelegenheit dazu bekommt, um etwas tatsächlich darauf zu stützen und sich so letztlich um allen Realismus der Begebenheit selbst betrügt.

Die eigene Tiefe darf man schon selbst erforschen und die dafür gegeben Zeit dafür nutzen, um nicht in jede Vertiefung gleich hinein zu fallen, die sich irgendwo auftut, weil man sich nicht hinreichend mit sich selbst befasst hat.

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Metaphysik der Sitten - I. Kant Empty Re: Metaphysik der Sitten - I. Kant

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