Gesetze, Gebote und Regeln

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Beitrag  Gast Sa Okt 01 2016, 13:48

Grundgesetz - für die Bundesrepublik Deutschland

Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetzt für das gesamte Deutsche Volk.

I. Grundrechte

Artikel 1 - Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt

1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zum unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied...".. oft findet sich in grundlegenden Gesetzestexten doch viel Weisheit wieder, die einen geistigen Einfluss, Inspiration oder Aspiration vermuten lassen. Es kommt meist daher, dass durchaus ein grundsätzlicher lauterer Wille sich aufmachte, welcher sich darin durchaus widerspiegelt, in dem, was daraus wird.

Die Mehrheit aller Taten könnte davon beseelt sein, wenn man es aufgeben würde, es als Errungenschaft anzusehen, weniger gehobenen Zielen zu dienen, wenn nicht all die Versuchungen da wären oder hinreichend Anreiz zu bieten scheinen, um ihnen zu folgen.

Es wird jedoch irgendwann die Zeit kommen, da alle sich von höheren Ansätzen soweit leiten lassen, als die derer, welche den Gesetzestexten zum Grunde liegen, so dass alle Gesetze sich daher erübrigen werden.

Denn es sind doch Gesetze, die in Stein gemeißelt sind, gut vielleicht schon fortschrittlicher, immerhin auf Papier. Doch letzten Endes beginnt und endet es noch mit dem Buchstaben. Ziel muss es sein, vor allem wenn man von der Menschlichen zur Seelennatur fortschreiten möchte, dass man besser ist als jedes buchstäbliche Gesetz und dieses keinerlei Grund findet möge zur Anwendung zu kommen oder kommen zu brauchen bzw. kommen zu können...

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Beitrag  Gast Sa Okt 01 2016, 14:47

2. Mose - Kapitel 20

1 Und Gott redete alle diese Worte:
2 Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt habe.
3 Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.
4 Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist.
5 Bete sie nicht an und diene ihnen nicht. Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen;
6 und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.
7 Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht.
8 Gedenke des Sabbattags, daß Du ihn heiligest.
9 Sechs Tage sollst du arbeiten und alle dein Dinge beschicken;
10 aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun noch dein Sohn noch deine Tochter noch dein Knecht noch deine Magd noch dein Vieh noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist.
11 Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.
12 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf daß du lange lebest in dem Lande, daß dir der HERR, dein Gott, gibt.
13 Du sollst nicht töten.
14 Du sollst nicht ehebrechen.
15 Du sollst nicht stehlen.
16 Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
17 Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles, was dein Nächster hat.
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Gesetz gilt grundsätzlich immer, ist zumeist auch so gefasst oder auf etwas bezogen, dass es eindeutig ist und grundsätzlich nicht zu übertreten ist.

Beim Gebot kann man sagen, ist es zwar mehr als nur ein Empfehlung, aber gilt nicht grundsätzlich auf alles, nicht in jedem Fall oder ist nicht so eindeutig gefasst.

Denn ginge man von dem nur aus "Du sollst nicht töten", wie kann es dann sein, dass die Israeliten nach erhalt dieser Gebote Kriege führten und dieses scheinbar, ohne die gerechte Strafe dafür zu erhalten? Wäre das nur unter dem, dass sie über Ungerechte hergezogen sein sollen, zu rechtfertigen?

Nun, was ist wenn man sich in Notwehr verteidigen sollte? Oder ein Land von einem anderen angegriffen würde und nun das Landesgesetz fordert 'das Land zu verteidigen', das Gebot nun aber heißt 'nicht zu töten'? Doch würde das Land nicht verteidigt werden, würde es von Schlimmerem überzogen, als das was darin ehedem sei, forderte es dann nicht auch zurecht, sich selbst und seine Nächsten zu erhalten und zu verteidigen und zu sorgen, dass etwas Schlimmerem einhalt geboten wäre, wenn das Schlimmere zu Unrecht zudem geschähe und in ein Land einfiele?

So kann man nun unter Gesetz und Gebot mit Zwange stehen, oder sie freiwillig erfüllen, dass sie sich erübrigen. Macht man es zur Regel, dann gibt es ja für einen keine Gesetze und keine Gebote, sondern der Wille ist ein wahrlich Freier Wille dann...


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Beitrag  Gast Sa Okt 01 2016, 14:48

"Sofern eine Begebenheit nicht unter einer besonderen Regel ihrer Ursache geschieht, so ist's Zufall."

- Immanuel Kant -
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Wie weit kann es überhaupt Zufälle geben und wie weit gibt es sie? Denn nur weil die Ursache sich vielleicht unserem Gewahrsein entzieht, muss es ja dadurch doch noch nicht Zufall sein?!

Vom Standpunkt dessen, dass alles nach einer Art, z.B. alles was in gewisser Weise zum Äußeren zählte, von etwas bestimmt oder verursacht wird, nach gleicher und von gleicher Art, und dieses sich immer in selbiger Weise widerholen ließe, kann die Rede von einer Regel sein. Für den besagten Zufalle wäre gar nicht Raum also darin da, im gewissen Sinne...

Doch was ist mit dem, wenn es von etwas ausging, was einer anderen Art ist, sich daher nicht bloß auf die Weise und auf der Ebene der Auswirkung ermessen ließe oder wenn es sich vom Verursachten nicht eindeutig auf eine Ursache schließen ließe? So kann man grundsätzlich dies durchaus wohl Zufall nennen.

Ginge man aber nun darüber hinaus und weiter, z.B. vom Göttlichen und allumfassenden Stande her aus, wenn alles, was zu etwas führt ersichtlich und erkennbar ist, dann gäbe es wohl keinerlei Zufälle mehr. Denn es kann auch nichts geschehen oder bewegt werden, wo keinerlei Bewegung oder Ursache zu einer bestimmten Bewegung hin vorliegt!

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